Die Verwendung des Strohmanns gegen ein fremdes Patent
hat folgenden Ablauf:


 

1. 

Zunächst beauftragen Sie uns mit der Vertretung und wir legen für Sie den Einspruch oder die Beschwerde ein.

2. 

Wir bieten an, den Streitfall inhaltlich zu betreuen, mit der Ausarbeitung der Schriftsätze und der Teilnahme an der Verhandlung. Wenn Sie andererseits beabsichtigen, den Einspruch oder die Beschwerde selbst oder durch einen anderen Patentanwalt bearbeiten zu lassen, so ist dies natürlich auch möglich. Dieser "andere Patentanwalt" kann der bestehende Vertreter Ihrer Firma sein, der selbst aber nicht in Erscheinung treten soll.

3. 

Falls Sie die Argumentation selbst erstellt haben, haben wir für die mündliche Verhandlung erfahrene Patentanwälte in unterschiedlichen technischen Gebieten oder der Chemie.
Im Allgemeinen halten wir es dabei für sinnvoll, dass wir uns zumindest bei der letzten Eingabe vor der Verhandlung auch inhaltlich einbringen, so dass wir voll hinter der Argumentation stehen.






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Gemäß der Rechtslage und der Rechtsprechung sind Einsprüche durch einen Strohmann sowohl vor dem europäischen, wie dem deutschen Patentamt zulässig.

Wir vertreten Sie nicht nur in Patentangelegenheiten, sondern auch für Eintragungen oder Widersprüche bei Marken.