Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung als Strohmann an für das Einlegen und die Bearbeitung Ihres Einspruchs oder einer Beschwerde vor dem Europäischen oder dem Deutschen Patentamt.



Gründe für einen Strohmann:


Diese Gründe sprechen für einen Einspruch gegen das Patent eines Dritten mit einem Strohmann:

  • Sie wollen den Einspruch gegen ein fremdes Patent anonym einlegen, weil Sie einen offenen Konflikt mit dem Wettbewerber vermeiden wollen. Andererseits wollen Sie das gegnerisches Patent frühzeitig bekämpfen. Auch können Sie so ein Patent eines Zulieferers oder Kunden bekämpfen wollen.
  • Wenn ein Lieferant ein relevantes Patent hält, kann es für Sie wichtig sein, dieses zu bekämpfen, um so eine Second Source etablieren zu können.
  • Sie wollen vermeiden, dass ein Wettbewerber erkennt, an welchem technischen Gebieten Sie interessiert sind.
  • Sie wollen gegen ein bestimmtes Patent mehr als einen Einspruch einreichen, um bei jedem Einspruch unterschiedlich argumentieren zu können.
  • Sie haben eigene Patente in dem technischen Gebiet des gegnerischen Patents und wollen durch Ihre Argumentation keine möglichen Nachteile für Ihre eigenen Schutzrechte.
  • Sie wollen bei Lizenzverhandlungen den Preis drücken.





Was ist ein Strohmann?

Ein Strohmann ist ein Rechtsubjekt, das bei Rechtshandlungen für eine andere Person (Hintermann) auftritt, die selbst nicht in Erscheinung treten will. Der Strohmann schließt das Geschäft im Außenverhältnis zwar ab. Die Rechtsfolgen werden im Innenverhältnis jedoch an den Hintermann weitergegeben. (Reinhard Bork: Allgemeiner Teil des BGB. 2006, S. 303, 500–501)
Es handelt sich damit um einen Sonderfall des treuhänderischen Rechtsgeschäfts.